Bezuschussung für Bürostühle & Schreibtische – Leitfaden BfA & Agentur für Arbeit

Wenn Sie als Mitarbeiter nach einem Bandscheibenvorfall oder wegen Rückenbeschwerden einen orthopädischen Bürostuhl benötigen, ist ein orthopädisches Attest des Arztes erforderlich. Darin muss festgehalten werden, dass ein entsprechendes Hilfsmittel – orthopädischer Bürostuhl oder höhenverstellbarer Schreibtisch – verordnet werden muss, damit die Tätigkeit weiter ausgeübt werden kann.

Optimal ist es, wenn der Orthopäde das gewünschte Produkt direkt benennt – damit ist die Wahrscheinlichkeit einer hundertprozentigen Bezuschussung am größten. Für die weitere Vorgehensweise gibt es zwei Wege:

Weg A – Agentur für Arbeit

Rufen Sie beim Reha-Team der Bundes Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) an und fordern Sie einen Reha-Antrag für die Bereitstellung von Hilfsmitteln (orthopädische Bürostühle, höhenverstellbare Schreibtische, ergonomische Maus u. ä.) an.

Füllen Sie den Antrag aus und legen Sie einen Kostenvoranschlag für das gewünschte Produkt bei. Die Agentur für Arbeit prüft dann, ob sie selbst oder die BfA zuständig ist – ausschlaggebend sind 15 Jahre eingezahlte Rentenbeiträge. Bei BfA-Zuständigkeit leitet die Agentur den Vorgang automatisch weiter und der Mitarbeiter erhält eine kurze Mitteilung.

Bearbeitungszeit: ca. 3–6 Wochen

Weg B – Krankenkasse / BfA direkt

Alternativ holen Sie sich den entsprechenden Antrag bei Ihrer Krankenkasse und reichen ihn ausgefüllt ein – oder schicken ihn direkt an die BfA, wo der gesamte Bewilligungsvorgang in Gang gesetzt wird.

Sollten die 15 Jahre Rentenbeitragszahlung noch nicht erfüllt sein, übernimmt die Bundesanstalt für Arbeit direkt die Kostenübernahme.

Bearbeitungszeit: 6 Monate und mehr

Hinweis: In allen Fällen geht das bewilligte Hilfsmittel in das Eigentum des Mitarbeiters über – bei einem Arbeitsplatzwechsel kann z. B. der Stuhl mitgenommen werden.

Antragsformular zum Download

PDF Rückerstattungsantrag BfA